Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Bedingungen für Beauftragungen:
Nutzungsrechte
Nils Kauwertz überträgt dem Auftraggeber exklusiv, zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Nils Kauwertz muss nicht als Autor genannt werden.
Einschränkungen der Exklusivität: Nils Kauwertz behält sich das Recht vor, sich öffentlich als Urheber der Werke zu bezeichnen. Er darf Werke als Referenzen Interessenten nicht-öffentlich zur Verfügung stellen, beispielsweise per E-Mail oder in einem geschützten Download-Bereich.
Die Übertragung der genannten Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Werkes durch den Auftraggeber.
Rechte Dritter
Nils Kauwertz versichert, dass die von ihm gelieferten Werke keine Rechte Dritter (wie Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Sollte Nils Kauwertz dennoch Werke verwenden, die durch Rechte Dritter geschützt sind, wird er den Auftraggeber explizit darauf hinweisen.
Gleiches gilt umgekehrt für alle Materialien, die der Auftraggeber Nils Kauwertz für seine Arbeit zur Verfügung stellt.
Zahlungsmodalitäten
Nils Kauwertz stellt ordentliche Rechnungen für seine Leistungen an den Auftraggeber aus. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsfristen: 50 % der Auftragssumme sind sofort bei Erteilung eines Einzelauftrags fällig, vor Beginn der Arbeiten. Die restlichen 50 % der Auftragssumme sind nach Abnahme des Auftrags fällig, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Korrekturen
Für jedes Werk hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Korrektur. Nils Kauwertz nimmt dabei Anpassungen und Korrekturen nach den Wünschen des Auftraggebers vor. Nachträgliche, wesentliche Änderungen an Aufbau, Inhalt und Gestaltung des Werkes sind nur im Preis inbegriffen, wenn der Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung entsprechende Vorgaben gemacht hat. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand zum aktuellen Stundensatz berechnet.
Abnahme von Werken
Der Auftraggeber hat Reklamationen und Änderungswünsche an erstellten Werken innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, gilt die Lieferung als vom Auftraggeber abgenommen und die Abschlusszahlung wird fällig.
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Verschwiegenheit zu wahren. Zudem verpflichten sie sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Diese Verpflichtungen gelten zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Nils Kauwertz, Stand Dezember 2023